Pressemitteilungen

  • Landtag
    • Dichtheitsprüfung nur bei Neubauvorhaben und Verdachtsfällen

      Jens-Peter Nettekoven begrüßt die Entlastung der Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten

      Für das Plenum kommende Woche setzt die christlich-liberale Koalition erneut ein Versprechen um: Die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten soll nur noch in begründeten Verdachtsfällen, bei Neubauvorhaben und bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken zur Pflicht werden.

      „Wir arbeiten unseren Koalitionsvertrag konsequent ab – dies zeigt sich erneut bei der verpflichtenden Dichtheitsprüfung. Von normalen Häusern geht in aller Regel keine Gefahr für das Grundwasser aus. Ebenfalls ist eine Verschlechterung des Umweltschutzes nicht zu erwarten, da ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten nicht belegen konnte, dass aus undichten Hausanschlüssen älterer Siedlungen Verunreinigungen des Grundwassers resultieren. So freue ich mich, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger des Bergischen Landes, die in einem Wasserschutzgebiet wohnen, von der um die 400 Euro teuren Prüfung entlastet werden“, erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven.

      Nach aktueller Rechtslage sind die Kommunen zuständig für die Überprüfung der Pflicht nach §8 Absatz 3 SüwVO Abw, in Wasserschutzgebieten die Dichtheit von Hausanschlüssen zu überprüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird bei den Kommunen per Satzung selber festgelegt, wann eine Prüfung vonnöten ist. Zukünftig soll die Prüfung nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden, sondern nach den vorhandenen Gefährdungspotential für Grundwasser. So werden unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer spürbar verhindert. In Zukunft sollen Eigentümer nur noch anhand von nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden.

      Pressemeldung vom XX.XX.2019 (mit Link)
  • Wahlkreis
    • NRW-Koalition reserviert zusätzliche Steuereinnahmen für die flüchtlingsbedingten Aufwendungen der Kommunen

      110 Millionen Euro für die nordrhein-westfälischen Kommunen zurückgelegt

      Die NRW-Koalition greift den Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge auch künftig kräftig unter die Arme. Finanzminister Lutz Lienenkämper hat die Fraktionen des Landtags informiert, dass aus Umsatzsteuer-Mehreinnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die sich nach Abzug nicht vorhersehbarer Belastungen in der nahen Zukunft auf 110 Millionen Euro belaufen.

      „Wir als NRW-Koalition wollen dieses zusätzliche Geld den Kommunen zukommen zu lassen und davon werden auch Remscheid und Radevormwald profitieren“, erklärt der Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven. Die Mittel sollen vor Ort für die flüchtlingsbedingten Kosten der Kommunen eingesetzt werden.

      „Wir haben uns im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Kommunen im Bereich der  flüchtlingsbedingten Aufwendungen zu entlasten. Im Gegensatz zur rot-grünen Vorgängerregierung, die 2016 und 2017 keinen Cent aus der Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weitergeleitet hatte, konnte die christlich-liberale Koalition in den Jahren 2018 und 2019 eine Weiterleitung von insgesamt 532 Millionen Euro NRW realisieren. Im kommenden Jahr werden wir in Verhandlungen mit den Kommunen an einer Lösung für die Belastungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz arbeiten“, sagt Nettekoven.

      Hintergrund:

      Durch Mehreinnahmen des Landes aus der Umsatzsteuer stehen für das Jahr 2020 zusätzlich 205 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Durch aktuelle Beschlüsse des Bundestages sind rund 95 Millionen Euro der Steuermehreinnahmen bereits als perspektivische Mehrausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Kofinanzierung gebunden.

      Pressemeldung vom XX.XX.2019 (mit Link)
  • Sport
    • Zweite Runde für Förderprogramm „Sportplatz Kommune“

      Fördermittel des Landes fließen auch nach Remscheid

      Das erfolgreiche Landesprojekt „Sportplatz Kommune – Kinder- und Jugendsport fördern in NRW“ geht in die zweite Runde: 47 neue Projekte erhalten jeweils in den Jahren 2020/2021 zwischen 2.500 und 15.000 Euro als finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Fördersumme ist dabei projektabhängig. Auch Remscheid erhält eine Förderung. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven:

      „Mit dem Förderprogramm „Sportplatz Kommune“ soll von 2019 bis 2022 der Kinder- und Jugendsport vor Ort in Kita, Schule und Sportvereinen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Es freut mich sehr, dass es auch Projekte aus Remscheid in die zweite Förderrunde geschafft haben und in den nächsten zwei Jahren eine finanzielle Unterstützung erhalten. Mit dem Projekt „Sportplatz Kommune“ wird vor allem die Vernetzung der kommunalen Akteure des Sports unterstützt, um so innovative Projekte für den Kinder- und Jugendsport vor Ort zu entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen von Remscheid können durch die gute Zusammenarbeit der örtlichen Akteure gemeinsam mit dem Sportbund Remscheid nur profitieren. Durch die geförderten Projekte werden für sie attraktive und passende Bewegungs- und Sportangebote bereitgestellt, die sich auch auf weitere Lebensbereiche positiv auswirken können. Alles in allem ein Gewinn für Remscheid.“

      Pressemeldung vom XX.XX.2019 (mit Link)

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