Medieninformation

Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen endgültig abgeschafft

Gesetzlicher Anspruch auf Beitragsfreiheit schafft Rechtssicherheit für Anlieger

Das von den Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (KAG) wurde in der letzte Woche vom Parlament beschlossen. Faktisch zahlten Anlieger für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, längst keine Beiträge mehr. Den Anteil der Anwohner übernahm das Land über den Weg einer Förderrichtlinie. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz tritt ein ausdrückliches Beitragserhebungsverbot an die Stelle der Pflicht zur Erhebung von KAG-Beiträgen, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Alle ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven:

„Mit dem Gesetz sind wir am Ende eines Weges angekommen, den wir als regierungstragende Fraktion bereits in der letzten Legislatur beschritten haben. Im Gegensatz zur SPD, die in Regierungszeiten immer an den KAG-Beiträgen festgehalten hat, um dann in Oppositionszeiten umso vehementer deren Abschaffung zu fordern, haben wir unseren Worten Taten folgen lassen.

Nach 55 Jahren streichen wir die Beitragspflicht der Anlieger für den Ausbau kommunaler Straßen aus dem Gesetz. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Beitragsfreiheit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger. Kein Anlieger muss in Zukunft mehr befürchten, für sein Grundstück zur Zahlung hoher Ausbaubeiträge herangezogen zu werden.

Auch für die Kommunen hat das beschlossene Gesetz eine Reihe von Vorteilen. Mit dem ihnen jetzt eingeräumten gesetzlichen Erstattungsanspruch ist gewährleistet, dass ihnen alle Beiträge erstattet werden, welche die Kommunen aufgrund des Beitragserhebungsverbots nicht mehr erheben können. Darüber hinaus sinkt mit dem Ende der KAG-Beiträge der bürokratische Arbeitsaufwand erheblich, da notwendige Satzungen, Bescheide, verpflichtende Bürgerversammlungen, Straßen- und Wegekonzepte, sowie die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten entfallen. Diesen Weg des Bürokratieabbaus gehen wir weiter!“