Medieninformation

Einstellung Landesförderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“

Nettekoven widerspricht Wortbruch-Vorwurf des Vorsitzenden der Remscheider FDP-Ratsfraktion

Im Zusammenhang mit der Einstellung des Landesförderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ bezichtigt der Fraktionsvorsitzende der Remscheider FDP-Ratsfraktion, Sven Chudzinski, die NRW-Landesregierung des Wortbruchs. Dazu erklärt der Remscheider CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven:

„Der seitens der Remscheider FDP gegenüber der NRW-Landesregierung erhobene Vorwurf des Wortbruchs ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist, dass das Parlament die Landesregierung ermächtigt hat, 400 Millionen Euro auszugeben. Diese Mittel waren ursprünglich auf das Jahr 2022 begrenzt. Für den Fall, dass die Mittel nicht ausgeschöpft werden, war eine Übertragung in die Selbstbewirtschaftung für das Jahr 2023 auf dem Erlassweg vorgesehen. Im November 2022 hat der Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk, in einer Plenardebatte erklärt, das Förderprogramm werde nicht enden. Und er hat Wort gehalten und einen Erlass umgesetzt, damit in 2023 weitere Mittel beantragt werden können.

Diese Zusage wurde auf Basis des damaligen Wissenstands ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt war nicht abzusehen, dass im Juni 2023 ein Kabinettsbeschluss notwendig wird, demzufolge Selbstbewirtschaftungsmittel erwirtschaftet werden müssen. Es ist Aufgabe eines Finanzministers, gemeinsam mit der Landesregierung daraufhin ein Konzept zur Umsetzung der dazu notwendigen Mitteleinsparungen aufzustellen. Dieses Regierungshandeln öffentlich als Wortbruch diskreditieren zu wollen, halte ich für völlig unangemessen.

Schlichtweg falsch ist auch die Unterstellung, die Landesregierung führe einen ‚Feldzug gegen Wohneigentum‘. Denn im Unterschied zur Ampel in Berlin hat die Landesregierung die Einstellung des Förderprogramms mit einer Vertrauensschutzregelung verbunden. Demnach kann jeder, der bis zum 14. Juli 2023 beim Notar war, unverändert einen Förderantrag stellen. Aktuell stehen dem Fördervolumen von 400 Millionen Euro Förderanträge von über 370 Millionen Euro gegenüber.

Durch das Landesförderprogramm ‚NRW.Zuschuss Wohneigentum‘ haben und werden ganz viele Menschen einen sinnvollen Beitrag zur Absenkung der Kosten des Grunderwerbs erhalten. Auch nach seiner Einstellung haben wir in NRW mit drei fortgeführten Förderprogrammen der NRW.BANK unverändert eine gut aufgestellte Eigentumsförderung.“