Medieninformation
Nettekoven: Wir schaffen Klarheit bei den Straßenausbaubeiträgen!
Antrag der CDU-geführten NRW-Koalition sieht 100 prozentige Entlastung der Anlieger vor
In der nächsten Woche wird die CDU-geführte NRW-Koalition im Plenum einen Antrag eingebringen und beschließen, der eine weitere Reduzierung der Lasten durch Straßenausbaubeiträge vorsieht. Demnach werden Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, künftig vollständig übernommen und die Anlieger zu 100 Prozent entlastet. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven:
„In Zeiten, in denen zu Recht viel über zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert wird, ist das eine gute Nachrichte aus Düsseldorf für alle Hauseigentümer und Immobilienbesitzer in Remscheid und Radevormwald.
Nach 50 Jahren ohne Änderungen nehmen wir jetzt die zweite Entlastung beim Kommunalabgabegesetz vor. Bereits seit 2020 übernimmt das Land mit Geldern aus einem Förderprogramm die Hälfte der Straßenausbaubeiträge der Anlieger. Da die bereitgestellten Fördergelder entgegen der lautstarken Schwarzmalereien von Seiten der SPD nicht ausgeschöpft wurden, wollen wir jetzt die vorhandenen Mittel zur vollständigen Übernahme der Straßenausbaubeiträge der Anwohner nutzen.
Damit die Entlastung der Anlieger nicht zu einer Belastung unserer Kommunen wird, werden die zu erwartenden Mindereinnahmen der Kommunen vollständig durch Fördermittel des Landes ausgeglichen.
Dieses verantwortungsvolle Regierungshandeln unterscheidet die CDU-geführte NRW-Koalition von der SPD, die Entlastungen in ihrer eigenen Regierungszeit stets abgelehnt hat, um dann als Oppositionspartei eine überraschende Kehrtwende zu vollziehen und sich mit Vorschlägen für eine ungeordnete, übereilte und rechtlich unklare Abschaffung mit vielen offenen Fragen für die Kommunen wie für Betroffene hervorzutun.“
Hintergrund:
Voraussetzung für die Förderung bleibt weiterhin ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept. Spätestens bis zum 30. Juni soll gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.