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Sport verbindet – Land investiert in Sportstätten vor Ort:

750.000 Euro für Kunstrasenspielfeld des Ballspielverein 1910 e.V. in Remscheid

Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in die Attraktivität des Sports und setzt damit auch in Corona-Zeiten ein starkes Signal. Gemeinsam mit dem Bund fördert NRW Sportstätten, von deren Sanierung eine Vielzahl von Vereinen und Sporttreibenden profitieren werden. Für das Jahr 2022 sind rund 46 Millionen Euro vorgesehen. Von dem jetzigen Programm profitieren Kommunen, die bereits Anträge gestellt hatten und bislang nicht zum Zuge kamen. Remscheid kann insgesamt 750.000 Euro für den Umbau eines kleineren Kunstrasenspielfelds des Ballspielverein 1910 e.V. Remscheid aus dem Investitionsprogramm erhalten. Das hat der CDU Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven in Remscheid mitgeteilt.

„Der Sport trägt zur Gesundheit der Menschen in NRW bei. Er ist wichtig für Alt und Jung, verbindet und schafft neue Kontaktmöglichkeiten. Auch wenn Sport in der Corona-Zeit oft nur mit Einschränkungen möglich ist: Von einer starken Sportinfrastruktur mit gut ausgebauten Sportstätten profitieren alle in Remscheid. Diese sind ein wichtiger Baustein der kommunalen Infrastruktur und der Zukunft des Sports in Nordrhein-Westfalen“, so Nettekoven.

„Unser Ziel, immer mehr Menschen zu Sport und Bewegung zu motivieren, erreichen wir nur, indem wir weiter konsequent neue und attraktive Bewegungsräume schaffen und die vorhandenen effizient nutzen. Die NRW-Koalition von CDU und FDP hat unsere Kommunen fest im Blick. Deshalb soll der erfolgreiche Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten bis 2024 weitergeführt werden. Das Land möchte in diesem Jahr 65 Projekte bewilligen und umsetzen“, sagt der Remscheider CDU-Landtagsabgeordnete.

In Remscheid kommt der Umbau eines kleineren Kunstrasenspielfelds des Ballspielverein 1910 e.V. Remscheid in Höhe von 750.000 Euro für die Förderung in Betracht. Dabei übernehmen Land (40 Prozent) und Bund (Bund 50 Prozent) die Förderung zu einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent. Die Gemeinden müssen somit nur zehn Prozent der gesamten Kosten tragen.

Hintergrund:

Wichtig: Für die Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für 2022 müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Die Kommunen sollen jedoch bis zum 31. Januar 2022 ihre aktualisierten Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen, weil beispielsweise Baukosten gestiegen sein können. Das gilt für alle Maßnahmen, bei denen noch nicht begonnen wurde zu bauen.

Aus dem Investitionsprogramm werden niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche ebenso gefördert wie Einrichtungen und Anlagen, die Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen sowie die Modernisierung und den Ausbau bestehender oder aufgrund baulicher Mängel geschlossener Sporteinrichtungen. Im Förderjahr 2021 wurden bereits rund 60 Maßnahmen für insgesamt knapp 33 Millionen Euro bewilligt.