Medieninformation
Förderprogramm für ehrenamtliche Vereine gestartet:
NRW-Landesregierung unterstützt Neustart des Vereinslebens mit bis zu 5.000 Euro
Unmittelbar vor der Sommerpause hat die NRW-Koalition von CDU und FDP mit einem Antrag die Initiative für ein Förderprogramm zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen ehrenamtlichen Vereine ergriffen. Ab sofort kann jeder Verein bis zu 5.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Neustart miteinander“ beantragen. Gefördert wird die Durchführung von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, wie z.B. das Nachbarschaftsfest, die Dorfkirmes, das Sportfest oder die Karnevalssitzung. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten, die maximale Förderung beträgt 5.000 €. Die Förderanträge können einfach und unbürokratisch online auf der Webseite des NRW-Heimatministeriums gestellt werden. Dazu erklärt der Remscheider CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven:
„Unsere Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein lebens- und liebenswertes Miteinander in Remscheid. Durch die Corona-bedingt notwendigen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen mussten beliebte Traditions- und Festveranstaltungen abgesagt werden. Das hat bei den Vereinen zu sinkenden Mitgliederzahlen und finanziellen Engpässen geführt. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir unsere Vereine bei ihrem Neustart nach dem Lockdown.
Ich freue mich, wenn die bereitgestellten Fördergelder die Vereinsverantwortlichen wieder mit ein wenig mehr Zuversicht in die Zukunft blicken lassen. Entsprechend hoffe ich, dass es trotz der andauernden Corona-Krise in den nächsten Wochen und Monaten in Remscheid wieder mehr Gelegenheit zu einem Besuch öffentlicher Vereinsveranstaltungen geben wird. Unsere Vereine haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie Krisenzeiten überstehen können. Ich bin überzeugt, dass ihnen das auch dieses Mal gelingen wird. Wir werden die ehrenamtlich geführten Remscheider Vereine auf diesem Weg weiterhin nach Kräften unterstützen.“
Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Es können alle Ausgaben geltend gemacht werden, die für die Veranstaltung anfallen. Den Veranstaltungen vorausgehende Ausgaben und Aufträge können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden. Sollte die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden müssen, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig. Nach Prüfung des Förderantrags werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt, die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung.
Die Online-Beantragung ist hier möglich: