Medieninformation
Mehr Gestaltungsspielraum für Nutzungsänderungen leerer Geschäftsflächen
Innovationsklausel der neuen Landesbauordnung ermöglicht Kommunen unbürokratische Neuansiedlungen im innerstädtischen Bereich
Der Düsseldorfer Landtag hat auf seiner gestrigen Sitzung die neue Landesbauordnung verabschiedet, mit der die Landesregierung die Voraussetzungen u.a. für einen schnelleren Mobilfunkausbau, ein nachhaltigeres Bauen, schlankere Baugenehmigungsverfahren und weitere Chancen für mehr Wohnraum schafft. In Verbindung mit der Novelle wurde ein Änderungsantrag der NRW-Koalition beschlossen. Zentraler Bestandteil des Änderungsantrags ist die „Innovationsklausel“, die den Städten und Gemeinden in der Bauordnung eine Nutzungsänderung für leerstehende Geschäftsflächen für einen Zeitraum von zwölf Monaten erleichtert. Damit reagiert die christlich-liberale Regierungskoalition auf die durch die Corona-Pandemie noch einmal beschleunigten Veränderungsprozesse und unterstützt die Kommunen bei ihren Anstrengungen, Leerstände im Innenstadtbereich schnell und unbürokratisch mit neuem Leben zu füllen. Dazu erklärt der Remscheider CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven:
„Durch die Corona-Krise hat sich die Situation in unseren Innenstädten noch einmal verschärft. Jetzt gilt es schnell und entschlossen die richtigen Weichen zu stellen, um unsere Kommunen bei ihrem Kampf um den Erhalt lebendiger Innenstädte zu unterstützen. Ich würde mich freuen, wenn die Stadt Remscheid die neuen Freiheiten nutzt, um die Neuansiedlung in leerstehenden Ladenlokalen schnell und unbürokratisch zu ermöglichen.
Die ‚Innovationsklausel‘ eröffnet der Stadt Remscheid die Möglichkeit, lokale Veränderungsprozesse mit mehr Gestaltungsfreiraum als bisher zu begleiten. Sicherlich gibt es in unserer Stadt Leerstände, in denen kurzfristig Platz für neue Nutzungskonzepte geschaffen werden kann.“