Medieninformation

Land und Bund unterstützen NRW-Wirtschaft mit zweistelligen Milliardenbeträgen

Mit der Härtefallhilfe NRW und der Verlängerung von Rückzahlungsfristen stehen jetzt weitere Maßnahmen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts NRW bereit

Das Land und der Bund haben in der bisher größten und schnellsten Hilfsaktion der Landesgeschichte die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständigen in NRW mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt. Die Zwischenbilanz der Landesregierung nennt neben Zuschüssen von 9,4 Milliarden und Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro auch gezielte steuerliche Entlastungsmaßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro.

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Wirtschaft vor gewaltige Herausforderungen. Dank der unterschiedlichen Hilfsprogramme von Land und Bund ist es in vielen Fällen gelungen, existenzbedrohende Härten abzufedern. Dass in der Praxis Probleme auftreten, lässt sich bei einem Kraftakt dieser Dimension kaum vermeiden. Doch darf die in Teilen sicherlich berechtigte Manöverkritik nicht die überwiegend positiven Effekte der Hilfsmaßnahmen in den Hintergrund drängen. Es ist gelungen, die Gefahr eines noch tieferen Absturzes unserer Wirtschaft abzuwenden. Die wirtschaftspolitischen Expertise der CDU hat einen großen Teil zu diesem Erfolg beigetragen“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven.

Als Reaktion auf den Fortbestand der Krisensituation wird die Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende 2021 verlängert. Zusätzlich stellen Land und Bund 316 Millionen Euro für diejenigen Unternehmen und Selbstständige zu Verfügung, die keine der bisher bestehenden  Corona-Hilfsprogramme in Anspruch nehmen konnten. Im Rahmen der Härtefallhilfe NRW können Hilfen bis zu einer maximalem Förderhöhe von 100.000 Euro beantragt werden. Gute Nachrichten gibt es auch für die Empfänger der NRW- Soforthilfe 2020. Dank eines Kabinettsbeschlusses der christlich-liberalen Landesregierung wird ihnen eine verlängerte Rückmeldefrist zum 31. Oktober 2021 eingeräumt und die Frist zur Rückzahlung eventuell zu viel erhaltener Mittel bis Ende Oktober 2022 verlängert.

„Der Start der Härtefallhilfe NRW zeigt, dass wir auch die Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren, die bislang keine Hilfsleistungen erhalten haben. Dieses neue Hilfsprogramm und die Verlängerung der Rückzahlungsfristen der NRW-Soforthilfe sind beispielhaft für eine verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik, die zusätzliche Härten für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbstständigen nach Möglichkeit vermeiden will“, sagt Nettekoven.