Medieninformation

Bundestag beschließt Strafrechtsverschärfung bei Kindesmissbrauch

Nettekoven begrüßt die klaren Signale des Rechtsstaates

Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundestag ein deutliches Zeichen, den sexuellen Missbrauch von Kindern und den Handel mit Missbrauchsdarstellungen in Zukunft konsequent und härter als bisher zu bestrafen. Dazu gehören auch die Verlängerung von Verjährungsfristen sowie der Verbot des Handels und des Besitzes dem Aussehen von Kindern nachempfundener Sexpuppen. Auf Landesebene hatte sich die NRW-Koalition aus CDU und FDP bereits seit mehr als einem Jahr mit Nachdruck für eine Strafrechtsverschärfung eingesetzt und entsprechende parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven:

„Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass sexuelle Gewalt für erschreckend viele Mädchen und Jungen zum Alltag gehören. Die heutige Strafrechtsverschärfung ist ein klares Signal des Rechtstaates im Kampf gegen den Kindesmissbrauch. Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen. Missbrauchstäter sowie Verkäufer und Käufer von Missbrauchsdarstellungen müssen mit allen rechtsstaatlich zu Gebote stehenden Mitteln verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Die Schwächsten unserer Gesellschaft haben ein Recht darauf, vor ihren Peinigern geschützt zu werden.“