Medieninformation 

Düsseldorf, 4. Februar 2021

Gute Nachrichten für die Vereine:
Fünf Millionen Euro zusätzlich für den Sport  

In einem gestrigen Beschluss hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro für existenzgefährdete Sportvereine zur Verfügung gestellt. Damit wird die „Soforthilfe Sport“ von insgesamt zehn Millionen Euro auf nun insgesamt 15 Millionen Euro erhöht. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens-Peter Nettekoven, sieht die Unterstützung der in Mitleidenschaft gezogenen Vereine als notwendige Bedingung an:

„Neun Millionen der bereits zur Verfügung stehenden zehn Millionen Euro wurden ausgezahlt und abgerufen: 768 Sportvereine konnten somit vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Dass wir mit diesen Auszahlungen leider noch lange nicht am Ziel sind, zeigen mir zahlreiche Gespräche mit den Vereinen meines Wahlkreises und darüber hinaus. Doch Worten müssen Taten folgen: Mit den zusätzlichen fünf Millionen Euro hoffen wir auch weitere der insgesamt 18.000 Sportvereine monetär entlasten zu können. Auch Vereine, die bereits Geld aus dem Fördertopf erhalten haben, dürfen einen erneuten Antrag stellen: Denn mit einer Tranche ist es bei besonders gefährdeten Vereinen leider oftmals nicht getan. Dass gerade ehrenamtliche Aktivitäten das Rückgrat des gesamten Vereinswesens darstellen, sollte unlängst klar sein. Mit der weiteren Unterstützung demonstriert unsere Landesregierung Geschlossenheit und hält Wort: Auch im Jahr 2021 lassen wir unsere Vereine nicht im Stich!“ 

Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW sowie jene Vereine, Verbünde und Fachverbände, die über eine LSB-Mitgliedsorganisation dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Ein coronabedingter Liquiditätsengpass sollte beim Stellen des Antrags nachgewiesen werden können. Die Vereine erhalten eine Hilfe in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 Euro. Das Ende der dritten Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist bis zum 30. Juni 2021 angesetzt. Weitere Informationen befinden sich unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite