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„Die Maßnahmen tun weh, sind aber notwendig“: Nettekoven äußert sich zu neuen Corona-Regelungen

In einer heutigen Sondersitzung kam der nordrhein-westfälische Landtag zusammen. Dabei ging es um den Beschluss einer “pandemischen Lage”, die in Nordrhein-Westfalen wieder festgestellt werden soll. Sie rechtfertigt außerordentliche Eingriffe, zum Beispiel die Beschlagnahmung von medizinischen Geräten im Katastrophenfall. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen, die heute wieder ihren Höhepunkt erreicht haben. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven:

“Die Beschränkungen, die ab kommenden Montag landesweit gelten, tun uns allen weh. Sie sind vor allem eine nationale Kraftanstrengung für unsere Kultur- und Veranstaltungsbranche, die Gastronomie, den Mittelstand. Die Beschränkungen sind außerdem ein scharfer Einschnitt in individuelle Grundrechte. Doch sie sind leider nötig. Wir müssen das, was uns am wichtigsten ist, um jeden Preis schützen: Die Gesundheit von unseren Nächsten! Deswegen sind die kommenden vier Wochen so entscheidend. Wie werden wir das Weihnachtsfest verbringen? Wie kommen wir durch die kalten Monate? Wir alle müssen Verzicht üben und Kontakte vermeiden, wo es eben geht – und das besser gestern als heute, besser schon am kommenden Wochenende, als erst am kommenden Montag. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, hat in seiner emotionalen Rede gestern unterstrichen, dass gerade die Einigkeit der Regeln in den Bundesländern zeigen soll, dass für ganz Deutschland gilt: Leben schützen hat jetzt oberste Priorität! Wir alle wären gut darin beraten, uns dies zu verinnerlichen”, so Nettekoven.

Die bundesweite Coronaschutzverordnung gilt ab dem 2. November. Bei dem bevorstehenden “Lockdown Light” werden die Gastronomie, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Unterhaltungsveranstaltungen und Hygienebetriebe geschlossen. Des Weiteren dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen geöffnet werden dürfen. Ebenfalls geöffnet bleiben Schulen und Kitas. Die Maßnahmen sind auf vier Wochen begrenzt.