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Nettekoven befürwortet Martinsumzüge im November – diese dürfen trotz steigender Corona-Infektionszahlen stattfinden

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass die Martinsumzüge in diesem Jahr stattfinden dürfen – trotz steigender Corona-Infektionszahlen. Hier gelten allerdings Personenbeschränkungen und Abstandsgebote. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven:


“Ob die Karnevalsfeier, der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt oder das Treffen im großen Familienkreis – dieses Jahr fallen die Dinge aus, die den meisten von uns die größte Freude bereiten. Natürlich haben wir angesichts der schwerwiegenden Rezession und dem deutschen Höchstwert von über 11.000 Neuinfektionen innerhalb eines Tages andere Sorgen, als an Feiern und Festivitäten zu denken. Dennoch zeichnet sich gerade bei den Kleinsten unter uns zunehmende Hilflosigkeit angesichts dieser schwierigen Zeit ab. Umso mehr freue ich mich, dass nun die Martinsumzüge unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden dürfen und wir somit eine Tradition unseres christlichen Wertefundaments weiter fortsetzen können. Im Freien haben wir es mit deutlich geringeren Infektionsrisiken zu tun. Unter der Wahrung des Mindestabstands sollten die Martinsumzüge daher keine grundsätzliche Gefährdung darstellen”, so Nettekoven.

Sobald der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden kann, dürfen bei einem Umzug lediglich zehn Personen teilnehmen. Je nach Infektionsgeschehen sollen spezielle Konzepte der Veranstalter und ein angepasstes Verhalten der Teilnehmer eingefordert werden. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte, können nur unter folgenden Voraussetzungen die Martinsumzüge stattfinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.