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Abschlussbericht der <<Bosbach-Kommission>> fordert Beobachtung vom Verfassungsschutz auch bei Kindern – Nettekoven befürwortet 150-seitiges Dokument
In ihrem Abschlussbericht hat die Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ eine Empfehlung abgegeben, dass auch unter 14-Jährige bei Salafismusverdacht durch den Verfassungsschutz beobachtet werden sollen. Außerdem empfiehlt die „Bosbach-Kommission“ Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter sowie schnellere Öffentlichkeitsfahndungen. Der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven, begrüßt das Vorhaben des Gremiums:
„Bislang hat der Verfassungsschutz keine rechtlichen Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ins Visier zu nehmen. Nicht einmal der Name von aus Syrien zurückgekehrten Kindern darf abgespeichert werden. Das kann meiner Meinung nach nicht Sinn der Sache sein: Die Kommission von Wolfgang Bosbach fordert zu recht, dass der Verfassungsschutz sie zur Gefahrenabwehr beobachten darf. Auch den besseren Ablauf zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichtern kann ich nur forcieren. Wenn alle Behörden Hand in Hand arbeiten und wir den Datenaustausch fördern, können gezielter Salafisten und weitere Extremisten aufgespürt werden“, so Nettekoven.
Insgesamt 16 Personen stehen der Kommission bei, die von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach seit 2018 geleitet wird. Erste Zwischenberichte zu Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch wurden bereits vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft.