Medieninformation

Düsseldorf, 12. August 2020

Offener Brief der SPD-Fraktion irritiert Nettekoven:
Digitale Endgeräte werden schon bald die Schulträger erreichen

Der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven, zeigt sich nach dem offenen Brief der SPD-Fraktion vom 27. Juli irritiert: „Die Remscheider SPD-Fraktion stellt der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein angeblich schlechtes Zeugnis aus, indem sie es so aussehen lässt, als würden die digitalen Endgeräte erst im Juni 2021 die Schülerinnen und Schüler in Remscheid erreichen. Das ist allerdings faktisch falsch: Im Faktenblatt des Finanzministeriums steht ausdrücklich, dass es sich bei der Beschaffung von mobilen Geräten um coronabedingte Eilverfahren handelt. Diese können in einem verkürzten Verfahren beantragt werden und werden schon bald unsere Schulträger erreichen. Das ist der SPD-Fraktion auch bewusst. Offensichtlich nutzt sie hier gezieltes Framing, um Zwietracht als Mittel zu Wahlkampfzwecken zu säen.

Für uns heißt es: Setzen, sechs, SPD! Wer bewusst wichtige Informationen für unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle Bürgerinnen und Bürger vorenthält, um im Wahlkampf mit dem Finger auf andere Parteien zu zeigen, hat nichts verstanden. Als CDU ist es uns zumindest wichtig, in solch einer schwierigen Situation zusammenzuhalten und unsere Schulträger zu beschwichtigen: Die digitalen Endgeräte werden kommen!“

In dem offenen Brief der SPD-Fraktion an den Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) heißt es: „Ungeklärt bleibt aber weiterhin, ab wann diese Geräte den Schülerinnen und Schülern tatsächlich zur Verfügung stehen werden, da Herr Liesenfeld vom Schulverwaltungsamt in der Presse und in der Kommunalpolitik gegenüber deutlich gemacht hat, dass eine solche Beschaffung europaweit ausgeschrieben werden müssten. Dieser Prozess zöge folglich eine Verzögerung von bis zu einem Jahr nach sich.“ 

Allerdings ist unter 2.2.1 des Vergaberechts (Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2) folgender Passus entscheidend: „Leistungen können sehr schnell und effizient über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (…) beschafft werden. In der aktuellen Situation sind Voraussetzungen für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben, die der Eindämmung (…) der Corona-Epidemie (…) dienen, zum Beispiel (…) die Beschaffung von (…) mobilen Geräten der Informationstechnik (…).“ Weitere Informationen können unter dem Faktenblatt des Vergaberechts entnommen werden: https://www.vergabe.nrw.de/sites/default/files/documents/2020-03/20200327_veroeffentlichung_portal.pdf