70 Millionen Euro Soforthilfe zur Stärkung der Zentren – Nettekoven: „Mit aller Kraft gegen das Aussterben der Innenstädte kämpfen“


Nachdem Karstadt-Kaufhof die Schließung von über 60 Warenhäusern angekündigt hat, wächst die Sorge um die Zukunft des Einzelhandels. Vor allem Nordrhein-Westfalen hat es mit Schließungen in 15 Städten schwer getroffen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven:
„Die Schließung der Filialen der Karstadt-Kaufhof-Kette stellt uns vor große Herausforderungen: Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren ihre Jobs, die Innenstädte sterben aus. Die Angst vor einem Dominoeffekt für den Einzelhandel ist groß. Nach einem Krisentreffen der NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach mit den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Vertretern hat man sich dafür ausgesprochen, alles zu tun, um die Filialschließungen abzuwenden. Hier wurden bereits Erfolge verzeichnet: In den Städten Dortmund und Leverkusen konnten bereits Filialen gerettet werden. Mit dem 70 Millionen Euro schweren Soforthilfe-Programm der Landesregierung können Städte aktiv gegen Leerstand vorgehen und selber anmieten oder kaufen. Den Vorschlag unserer Ministerin, die Leerstände in Wohnungen oder Gründer und Start-Up-Zentren umzuwandeln, begrüße ich ausdrücklich. Mit der Soforthilfe werden schnelle Investitionen möglich gemacht: Innenstadtkonzepte können weiterentwickelt werden. So soll mit aller Kraft gegen das Aussterben der Innenstädte gekämpft werden.“

Das Sofortprogramm umfasst insgesamt vier Interventionsfelder:
1) Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
2) Die von der Schließung der Karstadt-Kaufhof-Filialen betroffenen Städte sollen gestärkt werden, um Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
3) Leerstehende Einzelhandelsimmobilien sollen durch den Zwischenerwerb der Kommunen nicht Gegenstand von Immobilienspekulationen werden.
4) Es sollen Beratungs- und Planungsangebote geschaffen werden, damit geprüft werden kann, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und wenn ja, wo diese stattfinden soll.

Die Förderanträge für das Sofortprogramm sind bei der jeweiligen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 einzureichen. Das Geld soll noch vor Jahresende fließen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-70-millionen-euro-soforthilfe-fuer-die-marktplaetze-des.