Corona-Überbrückungshilfe des Bundes und der Länder gestartet – Bis 31. August 2020 können Anträge auf Förderung gestellt werden


Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist gestern an den Start gegangen. Ab morgen können die ersten Online-Anträge von allen Betroffenen über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Die Überbrückungshilfe geht an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Betrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder zumindest stark einschränken mussten. Insgesamt 25 Milliarden Euro werden vom Bund bereitgestellt. Der Landtagsabgeordnete für die Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven, begrüßt die gemeinsame Hilfe der Bundesregierung und der Länder:
„Die Überbrückungshilfe hilft unserer Wirtschaft, aus der Krise zu kommen und den schlimmsten Einbruch abzufedern. Vor allem freut es mich zu hören, dass nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen, sondern auch Selbstständige und gemeinnützige Organisationen finanziell entlastet und unterstützt werden. Mit dem Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“, das gestern von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart vorgestellt wurde, können auch Soloselbstständige und Freiberufler Hilfe beantragen. Die Überbrückungshilfe stellt für tausende Unternehmer und Selbstständige den benötigten Rettungsring dar, den sie brauchen, um nicht durch die Folgen von Corona unterzugehen.“
Die ersten Zahlungen der Überbrückungshilfe können bereits im Juli erfolgen. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten 9.000 Euro, bis zu zehn Beschäftigte 15.000 Euro und größere Unternehmen bis zu 150.000 Euro. In Ausnahmefällen können die Maximalbeträge überschritten werden. Die gezahlte Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe