Jens-Peter Nettekoven begrüßt die Entlastung der Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten
Für das Plenum kommende Woche setzt die christlich-liberale Koalition erneut ein Versprechen um: Die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten soll nur noch in begründeten Verdachtsfällen, bei Neubauvorhaben und bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken zur Pflicht werden.
„Wir arbeiten unseren Koalitionsvertrag konsequent ab – dies zeigt sich erneut bei der verpflichtenden Dichtheitsprüfung. Von normalen Häusern geht in aller Regel keine Gefahr für das Grundwasser aus. Ebenfalls ist eine Verschlechterung des Umweltschutzes nicht zu erwarten, da ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten nicht belegen konnte, dass aus undichten Hausanschlüssen älterer Siedlungen Verunreinigungen des Grundwassers resultieren. So freue ich mich, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger des Bergischen Landes, die in einem Wasserschutzgebiet wohnen, von der um die 400 Euro teuren Prüfung entlastet werden“, erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven.
Nach aktueller Rechtslage sind die Kommunen zuständig für die Überprüfung der Pflicht nach §8 Absatz 3 SüwVO Abw, in Wasserschutzgebieten die Dichtheit von Hausanschlüssen zu überprüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird bei den Kommunen per Satzung selber festgelegt, wann eine Prüfung vonnöten ist. Zukünftig soll die Prüfung nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden, sondern nach den vorhandenen Gefährdungspotential für Grundwasser. So werden unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer spürbar verhindert. In Zukunft sollen Eigentümer nur noch anhand von nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden.