Medieninformation
Rechtsgutachten räumt Bedenken gegen differenzierte Grundsteuer aus:
Rechtssicherheit für unsere Kommunen und Entlastung für unsere Bürger
Um die Kommunen bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuerreform zu unterstützen, hat das Ministerium der Finanzen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Im Gutachten zweier renommierter Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht, das gestern den Kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt wurde, werden die im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung differenzierter Hebesätze ausgeräumt. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Jens-Peter Nettekoven:
„Mit unserem Gesetzesentwurf, den der Landtag am 4. Juli verabschiedet hat, haben wir den Kommunen einen größeren Entscheidungsspielraum gegeben, um besser auf lokale Gegebenheiten reagieren zu können. Die Option, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen, stärkt die Rechte der Kommunen. Zugleich haben wir einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Eigentümer von Wohnimmobilien getan. Im Fokus steht dabei das Ziel, die Wohnnebenkosten für Eigentümer und Mieter zu begrenzen.
Das vorliegende Rechtsgutachten bewertet diese Regelung als verfassungsrechtlich einwandfrei und stellt klar, dass die Kommunen berechtigt sind, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen. Solange der Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien nicht mehr als 50 Prozent beträgt, müssen Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze keine besonderen Begründungen vorlegen. Ich bin überzeugt, dass das Gutachten unseren Kommunen als Leitfaden für die rechtssichere Umsetzung der Grundsteuerreform gute Dienste leisten wird und bisher offen gebliebene Fragen fachlich umfassend beantwortet.
Deshalb ermutige ich unsere Städte, die Möglichkeiten der differenzierten Grundsteuer zu nutzen, um die finanziellen Belastungen für unsere Bürger zu minimieren. Es liegt in unserer Verantwortung, eine faire und gerechte Steuerpolitik zu gestalten, die das Wohnen in Remscheid und Radevormwald fördert.“