Heute war ich als Mitglied des Petitionsausschusses in der JVA Wuppertal-Vohwinkel. Dort hatte ich einen 41a Termin nach Landesverfassung.

Das Petitionsrecht in Deutschland hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. In Nordrhein-Westfalen wurde es mit der Verfassung von 1950 festgeschrieben. Der Paragraph 41a regelt spezifisch die Verfahren in Justizvollzugsanstalten und wurde eingeführt, um den besonderen Bedürfnissen und Rechten von Inhaftierten gerecht zu werden. Dieser Paragraph stellt sicher, dass auch Personen in Haft die Möglichkeit haben, sich mit ihren Anliegen an die Behörden zu wenden. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, da es gewährleistet, dass die Stimmen der Inhaftierten gehört werden und sie ihre Lebensumstände und Rechte aktiv vertreten können.

Nach dem Petitionsverfahren haben wir noch eine Führung durch die Justizvollzugsanstalt erhalten.

Ich bin seit Beginn meiner Ausübung meines Landtagsmandats Mitglied im Petitionsausschusses. Viele unterschiedliche Petitionen habe ich in den 12 Jahren behandelt und vielen Petenten konnte durch unseren Einsatz geholfen werden.