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Kabinett beschließt Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

NRW-Landesregierung entlastet Städte und Kommunen bei Kosten für Flüchtlinge

Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, die Städte und Kommunen bei den Kosten für ausreisepflichtige und geduldete Flüchtlinge zu entlasten. In der vom Kabinett beschlossenen Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist eine Erhöhung der Pauschalen vorgesehen. Statt bisher 866 Euro würde Remscheid als kreisfreie Stadt demnach künftig 1.125 Euro pro Person erhalten. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Auch die einmalige Pauschale für jede nach dem 31. Dezember 2020 ausreisepflichtige Person wird von derzeit knapp 2.600 Euro auf 12.000 Euro erhöht. Weiterhin beteiligt sich das Land mit Einmalzahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, die bis zum 31. Dezember 2020 eine Duldung bekommen haben. Dazu erklärt der Remscheider CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven:

„Der Kabinettsbeschluss setzt ein klares Zeichen: Wir lassen die Städte und Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge nicht alleine. Die erhebliche Erhöhung der einmaligen Pauschale für ausreisepflichtige Personen ist eine große Entlastung für unsere Stadt. Neben der Ausweitung der finanziellen Unterstützung der Städte und Kommunen bleibt es aber erklärtes Ziel der Landesregierung, die Anzahl der geduldeten Flüchtlinge zu reduzieren. Hier steht der Bund in der Pflicht, Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern zu schließen. Ergänzend wird es aber auch darauf ankommen, geduldeten Flüchtlingen, die sich gut integriert haben, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.“