Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen

Unterstützung für Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Solo-Selbstständigen zur Vermeidung finanzieller Engpässe:

  • 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten
  • 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten
  • 25.000 Euro bei bis zu fünfzig Beschäftigten

Fördervoraussetzungen:

Damit ein Unternehmen gefördert werden kann, muss es Ende 2019 noch wirtschaftlich gesund gewesen sein. Zudem muss in Folge der Corona-Krise eine der drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Umsatzrückgang  gegenüber Vormonat bzw. Vorjahr um mehr als die Hälfte
  • Betriebsschließung auf behördliche Anordnung
  • vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um kurzfristigen Verbindlichkeiten (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)

Digitale Antragsverfahren:

Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag, den 27. März im Tagesverlauf freigeschaltet.

Auszahlung:

Erste Anträge werden Anfang der kommenden Woche digital bewilligt und bis Ende der Woche ausgezahlt werden können.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.)
  • Angabe Handelsregisternummer oder andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer
  •  Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos
  • Angaben zur Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation).
  • Angaben zu Anzahl der Beschäftigten

Beratung bei Fragen:

Die Wirtschaftskammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen  stellen ihr umfassendes Beratungs-Know-how zur Verfügung, um Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige zu unterstützen.

Ausführliche  und tagesaktuelle Informationen unter

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020