
Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen
Unterstützung für Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Solo-Selbstständigen zur Vermeidung finanzieller Engpässe:
- 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten
- 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten
- 25.000 Euro bei bis zu fünfzig Beschäftigten
Fördervoraussetzungen:
Damit ein Unternehmen gefördert werden kann, muss es Ende 2019 noch wirtschaftlich gesund gewesen sein. Zudem muss in Folge der Corona-Krise eine der drei Voraussetzungen vorliegen:
- Umsatzrückgang gegenüber Vormonat bzw. Vorjahr um mehr als die Hälfte
- Betriebsschließung auf behördliche Anordnung
- vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um kurzfristigen Verbindlichkeiten (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
Digitale Antragsverfahren:
Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag, den 27. März im Tagesverlauf freigeschaltet.
Auszahlung:
Erste Anträge werden Anfang der kommenden Woche digital bewilligt und bis Ende der Woche ausgezahlt werden können.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.)
- Angabe Handelsregisternummer oder andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht
- Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer
- Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos
- Angaben zur Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation).
- Angaben zu Anzahl der Beschäftigten
Beratung bei Fragen:
Die Wirtschaftskammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen stellen ihr umfassendes Beratungs-Know-how zur Verfügung, um Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige zu unterstützen.
Ausführliche und tagesaktuelle Informationen unter
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020