Kinderlärm gehört zum Leben und auch zum Sport

Zur heutigen Plenardebatte über Kinderlärm auf Sportanlagen, erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nettekoven:

„Kinder spielen immer und überall, Kinder sollen immer und überall spielen können. Kinderlärm auf Sportanlagen ist der gleiche, wie auf dem angrenzenden Kinderspielplatz und dem Schulhof. Deshalb soll er auch genauso behandelt werden.

Für Spielplätze und Kindertageseinrichtungen gilt eine Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die den von Kindern verursachten Lärm weniger streng bewertet. Das sollte nach fraktionsübergreifender Meinung auch für Sportplätze gelten.

Wir können unseren Kindern nicht erklären, dass sie auf dem Spielplatz um die Ecke laut sein dürfen, auf der Sportanlage daneben aber nicht. Das können Kinder nicht verstehen. Es ist auch nicht zumutbar, dass die Kleinsten bis an den Stadtrand fahren müssen, um dort Sport zu treiben, damit sie keine Geräuschbelastung darstellen.

Daher möchten wir uns im Bund dafür einsetzen, dass die Liste der Orte, an denen Kinder laut sein können und dabei im Normalfall niemanden schädigen, um die Sportanlagen ergänzt wird. So schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten und unsere Kinder, können einfach Kinder sein, auch wenn sie dabei manchmal lauter sind, als wir Erwachsenen.“

Hintergrund:

Der § 22 Abs. 1a BImSchG gilt für von Kindern verursachten Lärm, der von Spielplätzen, Kindergärten oder ähnlichen Bereichen auf die Nachbarschaft einwirkt. Dieser bestimmt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind.