Politische Legitimation schon beim ersten Wahlgang gegeben

 

Die Stichwahl bei Wahlen zu Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten soll abgeschafft werden. Das vereinbarte die schwarz-gelbe Landesregierung beginnend mit der nächsten Wahl im Jahr 2020. Nach intensiven Beratungen war man sich in der Koalition aus CDU und FDP am gestrigen Tag einig.

 

„Oftmals haben sich Befürworter der Stichwahlen auf eine stärkere politische Beteiligung berufen. Jedoch wurde durch die erheblich geringere Wahlbeteiligung beim zweiten Wahlgang das Gegenteil bewiesen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete für die Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven. „Das niedrigere Wahlverhalten war kein Gewinn für die Demokratie, sondern ein Verlust. Mit der Abschaffung der Stichwahl tragen wir zur Entschädigung der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Mit der Abschaffung möchte die Landesregierung zudem bürgernähere Wahlen und eine höhere Legitimation der Amtsträger herstellen.

Bisher mussten Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte zur Kommunalwahl im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der Stimmen erhalten. Falls diese nicht zustande kamen, musste im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den Kandidaten erfolgen. Die Fraktionen von CDU und FDP werden noch in diesem Jahr eine entsprechende Initiative in den Landtag einbringen.