Erfreuliche Nachrichten für zukünftige Fachkräfte in der Gesundheitsbranche: 70 Prozent des Schulgeldes wird erstattet! Davon profitieren alle Schüler und Auszubildende an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten der Ergotherapie, Logopädie, der Berufe in der Physiotherapie, Podologie und der pharmazeutisch-technischen Assistenz, die sich zum 1. September 2018 in Ausbildung befinden oder diese beginnen. Dies teilte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann (CDU), in einem Schreiben an die Schulen des Gesundheitswesens mit.

„Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Steigerung der Attraktivität dieser für uns immer wichtiger werdenden Berufe“, zeigt sich Laumann zufrieden. Zudem ergänzt er, dass der Frage der Gerechtigkeit zunehmend genüge getan wird: „Ich freue mich, dass wir mit dieser Förderung den Zugang in die Berufe des Gesundheitswesens erleichtern können. Hier schaffen wir eindeutig bessere Voraussetzungen für junge Menschen und steuern der Bekämpfung des Fachkräftemangels entgegen.“

Auch der Landtagsabgeordnete für die Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven, welcher ebenfalls ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist, zeigt sich von der Umsetzung des Ministeriums begeistert: „Wir als Land Nordrhein-Westfalen gehen mit der Entscheidung unseres Ministers auf Vorleistung. Somit zeigt sich erneut, dass wir als Regierung demonstrieren: Wir haben verstanden. Es kann nicht sein, dass unsere Azubis in den Gesundheitsfachberufen, die ohnehin nicht zu den bestbezahltesten Professionen gehören, für die Ausbildung bis zu 600 Euro pro Monat entrichten müssen. Daher bin ich mehr als zufrieden, dass wir unser Versprechen schon in diesem Herbst einlösen.“

 

Beantragt wird die Schulkostenerstattung von der Ausbildungsstätte für alle dort in Ausbildung befindlichen Schülern bzw. Auszubildenden. Der Antrag soll an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden. Hierzu erstellt das zuständige Ministerium eine Förderrichtlinie, die in naher Zukunft auf der Internetseite des MAGS und bei den zuständigen Bezirksregierungen abrufbar sein wird.